GEMA-Gebühren Friseur: Wann ein Salon in Deutschland eine Lizenz braucht, was GEMA/GVL bedeuten und wie Sie aktuelle Tarife oder GEMA-freie Alternativen prüfen.

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Sonosfera was started by a salon operator who got caught out by PPL/PRS licensing letters and built the music platform they wished existed. The team behind this blog has spent years inside hair and beauty businesses, clinics, and hospitality venues — booking the bills, dealing with the licensing letters, and learning the hard way that most Spotify playlists don't work for a professional environment.
Von Sonosfera Team
Musik gehört in fast jeden Friseursalon. Sie überbrückt Wartezeiten, entspannt beim Färben und prägt die Atmosphäre. Doch sobald Sie im Salon Musik für Ihre Kundschaft abspielen, gilt das rechtlich als öffentliche Wiedergabe – und die ist in Deutschland nicht kostenlos.
Wenn Sie in einem Friseursalon in Deutschland kommerzielle, urheberrechtlich geschützte Musik abspielen – also Radio, Charts, CDs, private Streaming-Playlists oder bekannte Aufnahmen –, brauchen Sie in der Regel eine GEMA/GVL-Lösung für die öffentliche Wiedergabe. Die GEMA-Gebühren für Friseure hängen vom aktuellen Tarif und der Nutzung ab; prüfen Sie deshalb immer die offizielle GEMA-Seite statt alte Forenbeträge. Wenn Sie stattdessen eine kontrollierte Salon-Atmosphäre ohne private Playlists suchen, sehen Sie sich auch die Sonosfera-Seite für Musik für Friseursalons an.
Dieser Leitfaden richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Friseursalons in Deutschland, die wissen wollen, ob sie 2026 eine GEMA-Lizenz brauchen, was die Gebühren beeinflusst und welche Alternativen es gibt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Musik und der Lizenz: Ein privates Streaming-Abo deckt die gewerbliche Nutzung nicht ab. Sie zahlen also nicht für „die Musik", sondern für das Recht, sie öffentlich abzuspielen.
Öffentliche Wiedergabe bedeutet, dass Musik außerhalb des engsten Familien- oder Freundeskreises hörbar gemacht wird (§ 15 UrhG). Ein Friseursalon ist ein öffentlich zugänglicher Geschäftsraum – Ihre Kundschaft ist Publikum. Damit wird eine Vergütung an die Rechteinhaber fällig, und zwar unabhängig davon, ob Sie Radio, eine CD, einen Streaming-Dienst oder eine eigene Playlist nutzen.
Entscheidend ist nicht die Lautstärke, sondern dass die Musik für andere wahrnehmbar abgespielt wird. Auch leise Hintergrundmusik zählt.
Hinter einer Musiklizenz stehen in Deutschland zwei Verwertungsgesellschaften:
Für gewerbliche Hintergrundmusik müssen grundsätzlich beide Seiten vergütet werden. In der Praxis rechnet die GEMA den GVL-Anteil für Hintergrundmusik meist gleich mit ab, sodass Sie in der Regel eine kombinierte Rechnung erhalten. Den genauen Ablauf bestätigen Sie am besten direkt bei der GEMA.
Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Die GEMA berechnet die Vergütung für Hintergrundmusik nach festen Tarifen, die unter anderem von der beschallten Fläche in Quadratmetern abhängen – ein kleiner Ein-Stuhl-Salon zahlt also weniger als ein großer Salon mit mehreren Stationen. Weitere Faktoren können die Art der Wiedergabe und etwaige Rabatte sein, zum Beispiel für Mitglieder einer Friseur-Innung.
Verlassen Sie sich nicht auf Zahlen aus Foren oder älteren Blogartikeln – Tarife ändern sich. Den aktuell gültigen Tarif und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie direkt über die GEMA.
Eine GEMA-Abrechnung kann entfallen – aber nur, wenn die Musik tatsächlich GEMA-frei ist. GEMA-frei bedeutet: Die Rechteinhaber der Stücke sind keine GEMA-Mitglieder und haben ihre Rechte nicht an die GEMA übertragen. Statt einer Lizenzgebühr an die Verwertungsgesellschaft zahlen Sie dann das Abo oder die Lizenz des Musikanbieters.
Mehrere Dienste positionieren sich speziell für Geschäfte als GEMA-frei. Behandeln Sie deren Zusagen aber als Anbieterangaben, nicht als Garantie: Prüfen Sie vor dem Kauf die offiziellen Seiten, lassen Sie sich – wo angeboten – eine Bescheinigung über die GEMA-Freiheit geben und bewahren Sie diese auf. Einige lizenzierte Business-Streaming-Dienste sind ausdrücklich nicht GEMA-frei; ihr Hilfe-Center weist darauf hin, dass in einzelnen EU-Ländern weiterhin lokale Gebühren anfallen können.
| Anbieter | Was Sie vor der Nutzung prüfen sollten | Position laut Anbieter |
|---|---|---|
| audiorooms | Aktuelle Vertragslaufzeit, Zertifikat/Nachweis und ob der konkrete Salon-Use-Case abgedeckt ist | Positioniert sich als GEMA-freie Hintergrundmusik |
| Tunebob | Aktuelle Preis-/Leistungsseite, Nachweis im Konto und Ausschlüsse für Sondernutzungen | Positioniert Streams anbieterseitig als GEMA-frei |
| SoundToro | Aktuelle Buchungsseite, Zertifikat und ob Radio, Events oder externe Playlists ausgeschlossen bleiben | Positioniert sich mit Zertifikat für GEMA-freie Hintergrundmusik |
| Soundsuit | Ob lokale GEMA/GVL-Gebühren in Deutschland zusätzlich anfallen und welche Zone abgedeckt ist | Lizenzierter Business-Streaming-Dienst; nicht automatisch GEMA-frei |
| Soundtrack | Deutschland-Seite, lokaler Lizenzhinweis und ob GEMA/GVL separat zu klären ist | Lizenzierter Dienst mit eigener Deutschland-Seite |
Einen Eindruck davon, wie ein lizenzierter Anbieter die Rechtefrage für Deutschland erklärt, gibt zum Beispiel die Deutschland-Lizenzseite von Soundtrack. Lassen Sie sich von Marketing-Begriffen nicht beirren: „lizenziert" und „GEMA-frei" sind nicht dasselbe.
Sonosfera ist ein Hintergrundmusik-Dienst für Geschäfte wie Friseursalons. Der Katalog setzt auf eigens für den Geschäftseinsatz produzierte Musik – kuratierte Playlists für die Salon-Atmosphäre, ohne auf Mainstream-Charthits angewiesen zu sein. Wenn Sie Wert auf eine ruhige, markengerechte Klangkulisse legen, kann das die einfachere Wahl sein als die Lizenzierung von Radio- und Chart-Repertoire.
Ehrlich bleibt: Möchten Sie ausdrücklich die aktuellen Charts oder bestimmte Künstlerinnen und Künstler hören, ist ein kuratierter, eigener Katalog nicht das Richtige – dann sollten Sie die passende GEMA/GVL-Lösung für Mainstream-Musik prüfen. Vergleichen Sie die Optionen in Ruhe, bevor Sie sich festlegen.
In der Regel ja. Entscheidend ist nicht die Lautstärke, sondern dass die Musik für Ihre Kundschaft öffentlich wiedergegeben wird. Auch leise Radiomusik im Salon gilt als öffentliche Wiedergabe und ist grundsätzlich vergütungspflichtig.
Es gibt keinen festen Pauschalbetrag. Die Vergütung richtet sich unter anderem nach der beschallten Fläche und der Art der Wiedergabe. Verlässliche, aktuelle Zahlen bekommen Sie nur direkt bei der GEMA – kalkulieren Sie nicht mit Beträgen aus alten Foreneinträgen.
Die GEMA vertritt die Urheber einer Komposition – Komponisten, Texterinnen und Verlage. Die GVL vertritt die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller, also diejenigen hinter der konkreten Aufnahme. Für Hintergrundmusik werden beide Seiten vergütet; die GEMA rechnet den GVL-Anteil meist mit ab.
Ja, wenn die Musik tatsächlich GEMA-frei ist – die Rechteinhaber dürfen also keine GEMA-Mitglieder sein. Nutzen Sie einen GEMA-freien Dienst, prüfen Sie dessen Zusagen, lassen Sie sich eine Bescheinigung geben und bewahren Sie Rechnungen auf. Sobald Sie zusätzlich Charthits, Radio, eine private Spotify-Playlist oder Live-Musik einsetzen, brauchen Sie dafür wieder eine eigene Lizenz.
Sie möchten Musik im Salon abspielen, ohne sich durch Chart-Lizenzen zu arbeiten? Sehen Sie sich den Sonosfera-Katalog und die Preise für Deutschland an: Preise nach Land ansehen. Einen Überblick über weitere Anbieter finden Sie auf der Vergleichsseite für Deutschland und im Guide zu den besten Business-Musikdiensten.